Mitarbeiteranfrage (Test)

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Super, dann brauchen wir von dir einige Daten für die Arbeitsvertragserstellung und müssen wissen, wie eure zeitlichen Verfügbarkeiten sind. Füll dafür bitte einmal dieses Formular aus!

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Weitere Beschäftigungen parallel zur beantragten Beschäftigung

  1. Eine geringfügig-entlohnte – für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin abgabenfreie – Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig die 562€-Grenze nicht übersteigt.
  2. Eine kurzfristige Beschäftigung darf max. an 70 einzelnen Arbeitstagen oder an 3 Monaten am Stück ausgeübt werden. Bei der Form der einzelnen Arbeitstagen muss ein entsprechend formulierter Vertrag vorliegen, aus dem genau hervor geht, dass es sich definitiv um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.
  3. Eine Werkstudententätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt die 562€-Grenze übersteigt, die wöchentliche Arbeitszeit jedoch die 20 Stunden nicht übersteigt. Zudem liegt eine Werkstudententätigkeit vor, wenn zwei oder mehrere Aushilfsarbeitsverhältnisse bestehen und die Verdienste zusammengerechnet die 562€-Grenze übersteigen.
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Bisherige kurzfristige Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr

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Nun zu deinen Präfenzen und deinen zeitlichen Verfügbarkeiten für die Schichtplanung

Mehrfachauswahl möglich.
Catering
Empfang
Logistik
Referierendenbetreuung
Shuttle
Ich möchte gerne viel arbeiten
Ich springe auch gerne spontan ein
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Letzte Infos und weiterer Zeitplan

Falls noch nicht geschehen, kannst du hier der Mitarbeitenden-WhatsApp-Gruppe beitreten:

Am 18.02.2025 um 19 Uhr findet Hybrid (online und in Präsenz) das verpflichtende Mitarbeitendentreffen statt. Trag dir den Termin bitte direkt schonmal in den Kalender ein.

Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters erfolgt nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Aushilfsarbeitsverhältnisses. Hiervon unberührt bleibt die Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten, soweit die Universität hierzu kraft Gesetzes verpflichtet ist. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin erteilt zu der Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten insoweit ihre/seine Zustimmung.